Schwermetalle, Pestizide und Herbizide: worauf wir achten, welche Grenzen gelten und wie wir das einlösen. Plus eine frische FAQ.
Die europäische Gesetzgebung setzt klare Obergrenzen. Für uns ist sind der Boden, nicht das Ziel: wo vernünftigerweise möglich, zielen wir niedriger (ALARA-Prinzip, Verord. (EG) 315/93).
Blei, Cadmium, Quecksilber und Arsen können natürlicherweise in Boden und Pflanzen gelangen. Da sich manche im Körper anreichern können, prüfen wir jedes Endprodukt gegen die gesetzlichen Höchstwerte für Nahrungsergänzungsmittel aus Verord. (EU) 2023/915 — mit Spielraum darunter.
| Schwermetall | Gesetzliches Maximum — Nahrungsergänzungsmittel |
|---|---|
| Blei (Pb) | 3,0 mg/kg |
| Cadmium (Cd) | 1,0 mg/kg* |
| Quecksilber (Hg) | 0,10 mg/kg |
| Anorganisches Arsen (As) | ≤ 3 mg/kg** |
*3,0 mg/kg für Supplemente, die überwiegend aus getrockneten Algen oder zweischaligen Weichtieren bestehen. Für Arsen gibt es keinen eigenen Supplementgrenzwert; die Reinheitskriterien für zugesetzte Stoffe (Verord. (EU) 231/2012) sehen bis 3 mg/kg als Obergrenze vor. Wir zielen strukturell niedriger.
Für Pflanzenschutzmittel gelten europäische Rückstandshöchstgehalte (MRL) je Stoff und je Kultur, festgelegt in Verord. (EG) 396/2005 und die EU-Pestiziddatenbank. Gibt es für einen Stoff keine spezifische Rückstandshöchstgrenze, gilt der strengste Standard: der Standardgrenzwert von 0,01 mg/kg. Analysen erfolgen in akkreditierten Laboren mit LC-MS/MS und GC-MS/MS, bis auf ppb-Niveau (Milliardstel).
Unkrautvernichter — darunter Glyphosat — fallen unter dieselbe MRL-Systematik der Verord. (EG) 396/2005. Auch hier gilt: eine kulturspezifische MRL, wo sie besteht, sonst der Standardwert von 0,01 mg/kg. Unser Ausgangspunkt bleibt das Vorsorgeprinzip — bei begründetem Zweifel warten wir nicht auf ein Verbot.
Unsere Produktion bei Cosmofarma läuft über das Informed-Programm, das die Produktion gegen die WADA-Verbotsliste prüft. Für Spitzensportler empfehlen wir zusätzlich immer eine chargenweise Kontrolle.
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