Entwickelt, produziert und geprüft in unserem eigenen Labor in Belgien.
Unsere Normen & deine Fragen

Reinheit, bis ins Detail

Schwermetalle, Pestizide und Herbizide: worauf wir achten, welche Grenzen gelten und wie wir das einlösen. Plus eine frische FAQ.

Unsere Normen und Werte

Die europäische Gesetzgebung setzt klare Obergrenzen. Für uns ist sind der Boden, nicht das Ziel: wo vernünftigerweise möglich, zielen wir niedriger (ALARA-Prinzip, Verord. (EG) 315/93).

1 · Unsere Normen für Schwermetalle

Blei, Cadmium, Quecksilber und Arsen können natürlicherweise in Boden und Pflanzen gelangen. Da sich manche im Körper anreichern können, prüfen wir jedes Endprodukt gegen die gesetzlichen Höchstwerte für Nahrungsergänzungsmittel aus Verord. (EU) 2023/915 — mit Spielraum darunter.

SchwermetallGesetzliches Maximum — Nahrungsergänzungsmittel
Blei (Pb)3,0 mg/kg
Cadmium (Cd)1,0 mg/kg*
Quecksilber (Hg)0,10 mg/kg
Anorganisches Arsen (As)≤ 3 mg/kg**

*3,0 mg/kg für Supplemente, die überwiegend aus getrockneten Algen oder zweischaligen Weichtieren bestehen. Für Arsen gibt es keinen eigenen Supplementgrenzwert; die Reinheitskriterien für zugesetzte Stoffe (Verord. (EU) 231/2012) sehen bis 3 mg/kg als Obergrenze vor. Wir zielen strukturell niedriger.

2 · Unsere Normen für Pestizide

Für Pflanzenschutzmittel gelten europäische Rückstandshöchstgehalte (MRL) je Stoff und je Kultur, festgelegt in Verord. (EG) 396/2005 und die EU-Pestiziddatenbank. Gibt es für einen Stoff keine spezifische Rückstandshöchstgrenze, gilt der strengste Standard: der Standardgrenzwert von 0,01 mg/kg. Analysen erfolgen in akkreditierten Laboren mit LC-MS/MS und GC-MS/MS, bis auf ppb-Niveau (Milliardstel).

Rückstandsprüfung je KulturStandard 0,01 mg/kgppb-NachweisVorsorgeprinzip

3 · Unsere Normen für Herbizide

Unkrautvernichter — darunter Glyphosat — fallen unter dieselbe MRL-Systematik der Verord. (EG) 396/2005. Auch hier gilt: eine kulturspezifische MRL, wo sie besteht, sonst der Standardwert von 0,01 mg/kg. Unser Ausgangspunkt bleibt das Vorsorgeprinzip — bei begründetem Zweifel warten wir nicht auf ein Verbot.

Glyphosat & Co. geprüftStrenge RückstandshöchstgrenzeVorsorgeprinzip

Wie wir das einlösen

Analysenzertifikat (CoA) je Rohstoff Gemäß Verord. (EU) 2023/915 & 396/2005 ALARA — so niedrig wie erreichbar Produktion über das Informed-Programm (Kontrolle auf verbotene Substanzen) Keine inerten Füllstoffe Vollständige Etikettentransparenz
Triple T — Trace, Test, Trust
Triple T — Trace · Test · Trust
Screened for prohibited substances
Screened for prohibited substances

Unsere Produktion bei Cosmofarma läuft über das Informed-Programm, das die Produktion gegen die WADA-Verbotsliste prüft. Für Spitzensportler empfehlen wir zusätzlich immer eine chargenweise Kontrolle.

Häufige Fragen

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Bildend und informativ. Diese Seite beschreibt unsere Qualitätspolitik und die geltenden rechtlichen Rahmen. Es handelt sich nicht um medizinische oder gesundheitsbezogene Angaben. Analysenzertifikate und Produktdatenblätter sind auf Anfrage erhältlich.
Quellen: Verord. (EU) 2023/915 (Kontaminanten); Verord. (EG) 396/2005 (Pflanzenschutzmittel & MRL); Verord. (EG) 315/93 (ALARA); Verord. (EU) 231/2012 (Reinheitskriterien). Abgerufen August 2026.